Krankmelden
Online-Krankmeldung
Krankmeldung per Telefon oder E-Mail
Bis der sichere Online-Versand eingerichtet ist, melden Sie Ihr Kind bitte direkt im Sekretariat krank.
Der Online-Versand ist derzeit nicht verfügbar. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat krank.
Gut zu wissen
Weitere Hinweise zur Krankmeldung
Diese Hinweise werden von der Schule im WordPress-Backend gepflegt.
So melden Sie Ihr Kind krank
Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte bereits am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn, spätestens bis 07:45 Uhr, im Sekretariat ab. So können wir sicher sein, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist.
Sie erreichen uns:
- per E-Mail an gskronsberg@hannover-stadt.de oder
- telefonisch unter 0511 168 42 024. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie den Anrufbeantworter nutzen.
Eine schriftliche Entschuldigung zum Ausfüllen finden Sie hinten im Schulplaner. Diese muss der Klassenlehrkraft vorgelegt werden, sobald Ihr Kind die Schule wieder besuchen kann.
Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nach den Vorgaben der Schule ein ärztliches Attest erforderlich.
Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz müssen Sorgeberechtigte die Schule unverzüglich informieren, wenn bei ihrem Kind eine dort genannte Erkrankung, ein entsprechender Verdacht oder Verlausung vorliegt. Dies betrifft insbesondere:
- Cholera, Diphtherie und EHEC-Enteritis,
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus-influenzae-Typ-b-Meningitis und Meningokokken-Infektionen,
- ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Scharlach beziehungsweise andere Streptococcus-pyogenes-Infektionen,
- Masern, Mumps, Röteln und Windpocken,
- Paratyphus, Typhus, Pest, Poliomyelitis und Shigellose,
- Skabies (Krätze), Läuse sowie Virushepatitis A oder E,
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten.
Auch bestimmte Erkrankungen oder Verdachtsfälle in der häuslichen Wohngemeinschaft können eine Mitteilungspflicht auslösen. Bitte informieren Sie die Schule im Zweifel frühzeitig, damit gemeinsam mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Schritte geklärt werden können.
